Schulanmeldung 2021/22

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In diesem besonderen Jahr müssen wir in Bezug auf die Schulanmeldung und den Informationsabend in der Grundschule für unsere zukünftigen Erstklässler die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten. Den genauen Ablauf der geplanten Termine werden wir Ihnen erst kurzfristig mitteilen können. Wir bitten Sie deshalb auch unsere Homepage unter www.grundschule-rohr.de zu besuchen. Allen neuen Erstklässlern geht auch eine schriftliche Einladung zu, die dann die Informationen zum Ablauf des Informationsabends enthält.

Die Schulanmeldung findet in diesem Jahr am Dienstag, 16.03.2021 und Donnerstag, 18.03.2021 im Schulhaus in Regelsbach statt.

Grundsätzliches zur Schulpflicht:
Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren sind.

Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden. Der Zurückstellungsbescheid muss mitgebracht werden. Ebenfalls müssen Kinder, deren Eltern vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben, erneut angemeldet werden.

Kinder, die nach dem 01.10.2015 geboren sind, können wie folgt eingeschult werden:

Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2015 geboren sind, können auf Antrag der Eltern angemeldet werden. Sie gelten dann als auf Antrag schulpflichtig. Der Antrag kann von Seiten der Schule auch abgelehnt werden, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.

Kinder, die nach dem 01.01.2016 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden. Hierbei ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Eine Ablehnung ist auch hier möglich.

Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September (Einschulungskorridor) sechs Jahre alt werden, nehmen zunächst auch am Termin der Schulanmeldung teil. Nach einem verbindlichen Beratungsgespräch durch die Schulleitung, haben die Eltern die Wahl ob ihr Kind in diesem oder dem nächsten Schuljahr schulpflichtig werden soll. Die Entscheidung, den Schulbesuch um ein Jahr zu verschieben, muss von den Eltern bis zum 12. April 2021 schriftlich der Schule mitgeteilt werden. Geben die Eltern bis 12. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Die Eltern werden gebeten, pünktlich mit ihrem Kind zu erscheinen und folgende Unterlagen mitzubringen:

  • das Familienstammbuch mit Geburtsurkunde
  • die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung vom Gesundheitsamt
  • bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss

Sollte beabsichtigt sein, einen Gastschulantrag für den Besuch einer anderen Schule zu stellen, ist dies auch an diesem Tag möglich.

Damit der Informationsabend für die Eltern unserer Schulanfänger in kleinen Gruppen stattfinden kann, haben wir dafür die Termine Mittwoch, 3.3 um 18.00 Uhr. bzw. Donnerstag, 04.3.2021 jeweils um 18.00 Uhr und um 19.30 Uhr vorgesehen.

Die Einladung zum Elternabend sowie den Termin zur Schulanmeldung erhalten sich noch gesondert.

Wir bitten schon heute darum, dass an diesem Abend von jedem Haushalt nur eine Person teilnimmt, damit wir den Mindestabstand wahren und die Gruppen sehr klein halten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

An diesem Abend werden wir in aller Kürze die Kriterien der Schulfähigkeit und die organisatorischen Angelegenheiten rund um die Schulanmeldung besprechen.

Regine Martini, Schulleiterin